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Widerspruch zum Beschluss des Gemeinderates

26
Oktober

B 02/10/23 Auslegungs- und Billigungsbeschluss zum Solarpark Oberwiera konnte nicht beschlossen werden
(3-Ja, 3-Nein, 2 Enthaltung) dieser Ablehnung widersprach Bürgermeister Holger Quellmalz am
21.10.2023 mit dem Verweis auf § 52 SächsGemO da er nachteilig für die Gemeinde ist. Dies begründet sich auf
den Ausfall des Sonnencent (EEG § 6, diese entspricht 3-3,9 Mio. €) und die möglichen Schadenersatzforderung
des Vorhabenträgers.

Widerspruch zur Ablehnung B02_10_23