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| Kirchenbucheinsicht und Ahnenforschung | ||||||
| Die Kirchenbücher der Kirchgemeinde Oberwiera-Schönberg geben einen einzigartigen Einblick in die Geschichte der Dörfer unserer Region und die Biografien ihrer Bewohner. Sie enthalten vielfältige Angaben zu den Lebensdaten und Verwandtschaftsverhältnissen seit etwa 400 Jahren. Damit stellen sie einen Teil des kulturellen Gedächtnisses dar. Aufgrund der großen Zahl der Auskunftsanträge gelten folgende Auskunftsbedingungen: Auskünfte aus den Kirchenbüchern der Ev.-luth. Kirchgemeinde Oberwiera-Schönberg werden auf schriftlichen Antrag hin, in Schriftform und nach Erstattung der Nutzungsgebühren erteilt. Persönliche Einsichtnahme und telefonische Auskünfte sind nicht vorgesehen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte wird keine Gewähr übernommen. Die Zeit bis zur Erteilung einer Kirchenbuchauskunft soll 4 Monate nicht überschreiten. Die zu entrichtenden Nutzungsgebühren werden nach der geltenden Archivgebührenordnung erhoben (für schriftliche Auskünfte [einschließlich Ermittlung von Archivgut], je angefangene halbe Stunde bis zu einem Höchstsatz von 60,00 EUR: 15,00 EUR; für die Anfertigung von Abschriften, je angefangene halbe Stunde: 15,00 EUR; Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten, z.B. für Verpackung, Porto, Versicherung berechnet.). Ihren Auskunftsantrag erstellen Sie bitte schriftlich auf dem Formular, |
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