Urkundliche Ersterwähnungen unseres Heimatortes

Die Zuordnung eindeutiger Erstbelege zu Ober- und Niederwiera erweist sich als ausgesprochen schwierig, da die zur Unterscheidung notwendigen Bestimmungswörter erst im 14. Jahrhundert, im Falle Niederwiera erst im 16. Jahrhundert überliefert sind.
Die Besiedlung, nach den Orts- und Flurformen zu urteilen, ist in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts erfolgt.
In einer Urkunde des Burggrafen Erkebert von Starkenberg aus dem Jahre 1254, in der er das Dorf Crossen bei Zwickau an das Kloster Grünhain bei Schwarzenberg abtritt, wird als Zeuge mit genannt: Conradus de (von) Wira.
Der 1254 erwähnte “Conradus de Wira” nannte sich wahrscheinlich nach Oberwiera, wo sich vermutlich sein Herrensitz befand. Aus diesem Herrensitz dürfte sich das spätere Rittergut Oberwiera entwickelt haben.
Die erste ausdrückliche Nennung von Oberwiera mit der lateinischen Namensform “Superior Wira” stammt aus zwei Bedeverzeichnissen des Amtes Altenburg für Ostersonntag, nach dem damals gültigen julianischen Kalender am 31. März und Michalis am 29. September 1336. Diese beiden Beden waren über die üblichen jährlichen Abgaben hinausgehende außerordentliche Abgaben zur Deckung des Finanzbedarfs des damaligen Landesherren, Friedrich II. , auch der Ernsthafte genannt, Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen. Oberwiera steht in beiden Fällen in der Liste noch ausstehender Zahlungen. Gründe dafür, warum die Zahlung damals nicht termingemäß oder vielleicht auch überhaupt nicht erfolgt ist, sind nicht bekannt.

1349 bezog “Friedrich der Strenge” Zinsen von Oberwyhra. Der Ortsname stammt höchstwahrscheinlich aus dem Vorslawischen, in dem “vir” soviel wie Quelle, Wassersprudel bedeutet. Allerdings gibt es auch andere Ansichten, in denen der Gewässername als “alteuropäisch” bezeichnet wird.
Die Schreibweise änderte sich im Laufe der Jahr-
hunderte: Wira, 1349: Wyra, 1493: obirnwira, 1531: hof vnnd forwerg zur ober Wyra, 1552: zur oberen Wirraw, 1720: Ober Wiehra, 1820: Oberwyhra.
Für Niederwiera wird als erste urkundliche Erwähnung das Jahr 1336 angegeben, die Schreibweisen ähneln denen von Oberwiera.
Die urkundliche Ersterwähnung von Röhrsdorf stammt aus dem Jahre 1335, obwohl die Urkunde selbst nicht mehr überliefert ist, sondern nur in Form eines zuverlässigen Registereintrages aus dem Jahre 1597 vorliegt, der die ursprüngliche Form des Ortsnamens (Rudigerßdorff) wiedergibt. 1597 wird von diesem Ort geschrieben: “Rudigerßdorff, itzo Rurßdorff genannt, wird um 50 Schock großer Pfennige dem Kloster versetzt.”
(alle 3 Angaben vom Staatsarchiv Dresden)
Im “Historischen Ortsverzeichnis” von Blaschke (1957) wird uns für Wickersdorf die erste urkundliche Erwähnung im Jahre 1350 als Wykersdorf verraten, 1488 lesen wir von Weickersdorf.
Neukirchen ging als Nuwenkirchin im Jahre 1378 (lt. Blaschke) erstmals in die Geschichte ein, 1551 hieß dieser Ort Neunkirchen.
Harthau wird in einem Urkundenbuch des Klosters Bürgel im Jahre 1365 das erste Mal erwähnt, aber lt. Blaschke soll die erste Erwähnung erst 1551 erfolgt sein.
Die Kopie des Bedeverzeichniss wurde uns vom Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden zur Verfügung gestellt.
Bestandssingnatur 10001 Ältere Urkunden,
Nr. 2647 III