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Eingemeindungen der einzelnen Ortsteile
1925
Es erfolgt die zwangsweise Eingemeindung des Rittergutes, ein Gutsbezirk von Oberwiera, in den Gemeindebereich. Dies geschah durch ein Gesetz des Ministeriums des Inneren.
1928
Die thüringischen Anteile der Gemeinden Harthau, Neukirchen und Wickersdorf werden in jenem Jahr dem Freistaat Sachsen angegliedert.
1950
Es erfolgt die Eingemeindung von Harthau und Neukirchen nach Oberwiera.
1952
In diesem Jahr wird das Territorium der DDR in Bezirke aufgeteilt und die Länderstruktur aufgehoben. Der seit 1923 bestehende thüringische Landkreis Altenburg wird in einen verkleinerten Kreis Altenburg und einen neugeschaffenen Kreis Schmölln zergliedert. Beide waren dem Bezirk Leipzig zugeordnet. Der Kreis Altenburg erhält vom Kreis Glauchau die Gemeinden Ziegelheim, Uhlmannsdorf, Niederarnsdorf und Gähsnitz.
1957
In diesem Jahr gehen die ehemals altenburgischen Orte Niederwiera und Röhrsdorf zum Kreis Glauchau.
1964
Niederwiera mit Röhrsdorf, das nach dem Krieg der Gemeinde Niederwiera angeschlossen wurde, und Wickersdorf werden nach Oberwiera eingemeindet.
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